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Der Postillon am 02.07.2013 um 10:05 Uhr
GEMA erhebt Gebühren auf PRISM- und Tempora-Telefonmitschnitte
Berlin, Karlsruhe (dpo) - Sind wir bald alle reich? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gebührenansprüche Deutscher Bürger gegenüber ausländischen Geheimdiensten, die deren Telefongespräche abhören, geltend machen. Je nach Zahl der von NSA und GCHQ mitgeschnittenen und abgespielten Telefonmitschnitte dürfen von der GEMA vertretene "Künstler" mit Ausschüttungen zwischen 20 und 1000…
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