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Epoch Times am 28.09.2016 um 19:02 Uhr
Gerichtsurteil: GEZ ist ein Unternehmen, keine Behörde – Zwangsvollstreckungen sind unrechtmäßig
Die GEZ ist ein Unternehmen, entschied ein Gericht in Tübingen. Das heißt auch, dass Zwangsvollstreckungen rechtlich unzulässig sind. Ein Unternehmen kann ohne Vertrag kein Geld einfordern - und zu einem Vertrag gehören mindestens zwei, damit der Vertrag zustande kommt.
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