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Kronen Zeitung am 01.10.2016 um 10:40 Uhr
Schweiz weist ab heute ausländische Straftäter aus
Die Schweiz weist ab heute all jene ausländischen Straftäter aus, deren begangene Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr nach sich ziehen. An erster Stelle nennt das neue Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Abschiebungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe oder bei Steuerbetrug.
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